Laichseelipatente sind zu beziehen:
Landgasthof Sternen
Giessenstrasse 10
8717 Benken
Flipp's Fischerladen
Oberdorfstrasse 46
8853 Lachen SZ
Metzgerei Weber
Kantonsstrasse 102
8863 Buttikon
Obmann Laichseeli
Jörg Rutschmann, Alte Krenzerstrasse 33a, 8758 Obstalden, Natel: 079 759 85 03
Preise:
* Jahrespatent Erwachsene ab 17. Lebensjahr:
(Jahrespatent CHF 130.- / SVL Mitgliedschaft CHF 55.-)
* Jahrespatent Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr:
(Jahrespatent CHF 65.- / SVL Mitgliedschaft CHF 55.-)
Tageskarte Erwachsene:
Tageskarte Jugendliche ab vollendetem 10. - 16. Lebensjahr:
Statistikabgabe Jahrespatent:
Statistikabgabe Tageskarte:
CHF 185.-
CHF 120.-
CHF 25.-
CHF 15.-
CHF 20.-
CHF 5.-
* Kann nur von Mitgliedern des Sportfischerverein Linthkanal beantragt werden. Die Jahresmitgliedschaft ist aktuell CHF 55.-. Ebenfalls muss die Kopie des SANA-Ausweises vorgelegt werden.
Bestimmungen Sportfischerverein Linthkanal
Grundsatz: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei, namentlich Gesetz und Verordnung. Der Vorstand des SVL behält sich das Recht vor, diese Vorschriften jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, sofern dies fischereiwirtschaftlich notwendig erscheint. Letzte Instanz ist die Generalversammlung des SVL.
Detaillierte Bestimmungen über die Ausführung der Fischerei am Laichseeli
1. Fischereiberechtigung
1.1 Die Fischerei am Laichseeli darf nur von Personen ausgeübt werden, welche im Besitze einer
Fischereiberechtigung für dieses Gewässer sind.
1.2 Die Berechtigung kann nur von Mitgliedern des Sportfischervereins Linthkanal (SVL) erworben
werden (Ausnahme siehe Punkt 1.3).
1.3 Von Nichtmitgliedern können Tageskarten bezogen werden.
1.4 Alterslimite ab vollendetem 10 Lebensjahr.
2. Fischerkarte
2.1 Es können Jahreskarten und Tageskarten bezogen werden.
2.2 Die Fischerkarten werden persönlich ausgestellt und sind nicht übertragbar.
2.3 Jahreskarten sind vom 1.Januar bis 31.Dezember gültig.
2.4 Die Fischerkarte wird nur erneuert, wenn die ausgefüllte Tages- und Jahresfangstatistik fristgerecht
bis zum 15. Dezember des gelösten Jahres eingesandt wird.
2.5 Die Gebühren für die Fischerkarte werden vom Vorstand des SVL festgelegt.
3. Gerätschaften
3.1 Es darf mit zwei Angelruten gefischt werden.
3.2 Es darf nur ein einfacher Angel oder ein lose hängender Dreiangel ohne Widerhaken verwendet
werden.
3.3 Natürliche oder künstliche Fischeier sowie lebende Fische sind als Köder generell verboten.
3.4 Von 1. Januar bis 31. Mai sind natürliche Köder sowie künstliche Nymphe und Fliege gestattet.
Tote Fische sowie Streamer dürfen während dieser Zeit nicht als Köder verwendet werden.
3.5 Ab 1. Juni dürfen natürliche, künstliche, lebende oder tote Köder verwendet werden (siehe 3.3. generelle Einschränkung).
3.6 Das Verwenden von Netzen und Reusen ist für den Fischfang verboten. Der Feumer darf lediglich als Hilfsgerät (Unterfangnetz) verwendet werden.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1 Die Ausübung der Fischerei ist nur vom Ufer aus gestattet.
4.2 Die Fischerei ist untersagt:
In der Sommerzeit von 23.00 bis 04.00 Uhr
In der übrigen Zeit von 19.00 bis 06.00 Uhr
4.3 Fische, die das Mindestfangmass nicht erreichen oder während Ihrer Schonzeit gefangen werden,
sind unverzüglich und sorgfältig von der Angel zu lösen. Ist dies nicht möglich, ist die Angel sofort
abzuschneiden.
4.4 Köderfische sind so zu halten, dass Sie keinen Schaden nehmen.
4.5 Maximale Fangzahlen pro Tag, Mindestfangmass und Schonzeiten der Fische / Krebse
Fische / Krebse
Egli
Hecht
Brachsen
Karpfen
Schleie
Sonnenbarsch
Rotauge
Schwale
Krebs
Fangzahl pro Tag
frei
2
2
2
2
frei
frei
frei
keine
Mindestmass in cm
ohne
50 cm
ohne
40 cm
30 cm
ohne
ohne
ohne
ohne
Schonzeit
keine Schonzeit
1. März - 31. Mai
keine Schonzeit
keine Schonzeit
keine Schonzeit
keine Schonzeit
keine Schonzeit
keine Schonzeit
Geschützt
5. Straf- und Schlussbestimmungen
5.1 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden mit Entzug der Fischereiberechtigung
geahndet. In schwerwiegenden Fällen wird der Rechtsweg eingeschlagen.
5.2 Kontrollorgane sind:
- Polizei
- amtliche Fischerei- und Jagdaufseher sowie
- Hilfsaufseher
Sportfischerverein Linthkanal
Der Präsident Die Aktuarin
Roger Staub Silvia Fitzi
8645 Jona 8645 Jona